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Gebühren

Die Abrechnung tierärztlicher Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT, aktualisierte Fassung vom 19.07.2017). Die GOT ist eine Rechtsverordnung des Bundes, die die Entgelte für tierärztliche Leistungen (1-bis 3-facher Satz) einschließlich der Preise und Preisspannen für vom Tierarzt angewandte Arzneimittel bindend für niedergelassene Tierärzte regelt. Ein Unterschreiten ist nicht zulässig. Wir rechnen während der regulären Sprechzeiten im Allgemeinen den 1,2-1,3-fachen Satz der GOT ab, im Notdienst (zwischen 20.00 und 7.00 Uhr, samstags ab 13.00 h bis montags 7.00 Uhr und an Feiertagen) gilt der 2-fache Satz der GOT. Bitte beachten Sie, dass über das übliche Maß hinausgehende, fernmündliche Beratungen ebenfalls kostenpflichtig sind. Sie können direkt nach der Behandlung bar bezahlen oder per Überweisung nach Erhalt der Rechnung.